Herzlich willkommen bei der Tafel FüssenDie Tafel Füssen betreibt diese Ausgabestelle unter der Trägerschaft des Caritasverbandes Kaufbeuren-Ostallgäu. Dafür erhält sie von Spednern und Sponsoren Lebensmittel, die sie an nachgewiesen Bedürftige für EUR 1.- /pro Erwachsener bzw. Familie weitergibt. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Personen, die bedürftig im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) sind.
Zu diesem Personenkreis gehören insbesondere: - Sozialhilfeempfänger
- Empfänger von Arbeitslosengeld II
- Rentenempfänger mit geringem Einkommen
- Überschuldete Familien oder überschuldete Alleinstehende
Falls Sie Zweifel haben, ob Sie zu dieser Personengruppe gehören, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wir bitten Sie, eine Erklärung zu unterschreiben, bei der Sie bestätigen, zu dem Personenkreis zu gehören, der bedürftig im Sinne des § 53 AO ist.
Zum Nachweis benötigen wir: - Sozialhilfebescheid
- Arbeitslosengeld II/Hartz IV-Bescheid
- Rentenbescheid
- Bescheinigung des Sozialamtes
- ähnliche Bescheinigung
Sie erhalten von uns nach Unterzeichnung der Erklärung und der Vorlage der erbetenen Nachweise einen Ausweis, der Sie berechtigt, regelmäßig bei uns einzukaufen.
Falls sich Ihr Einkommen ändert und Sie nicht mehr zu dem Personenkreis gemäß § 53 AO gehören, geben Sie uns bitte u n a u f g e f o r d e r t den Einkaufsausweis zurück.
Ausgabe der Waren ist jeweils Donnerstag von 14:00 bis 16:00.
Sie erhalten immer die gleiche Warenmenge, auch wenn Sie erst zum Ende der Öffnungszeit kommen. Essen, wo es hin gehört!Die Tafel Füssen freut sich auf Ihr Kommen und hilft Ihnen gerne und unkompliziert weiter! |